BadgesPneumologie

Methode – Rauchentwöhnung

Herausgeber*innen
Claus Kroegel†, Ulrich Costabel, Robert Bals, Christian Taube

Autor*innen
Stefan Andreas, Alexander Rupp

Letzte Änderung
11.07.2026

Steckbrief

Rauchen ist als wichtigster Risikofaktor für den größten Verlust an adjustierten Lebensjahren verantwortlich. Eine Vielzahl von teuren Interventionen mit z.T. geringem symptomatischen oder prognostischen Nutzen werden im deutschen Gesundheitssystem finanziert. Die wissenschaftlich abgesicherte, kosteneffektive, symptomatisch und prognostisch gut wirksame Tabakentwöhnung jedoch noch kaum. Da 60–70% aller Raucher den Wunsch haben, den Tabakkonsum zu beenden [1], werden sie so an der Partizipation einer der effektivsten medizinischen Maßnahmen gehindert. Der folgende Text gibt einen Überblick über Hintergründe und Durchführung der Rauchentwöhnung im Allgemeinen und bei Patienten mit COPD [2].

Aktuelles

  • Der Goldstandard in der Tabakentwöhnung ist eine Kombination aus verhaltenstherapeutischer und medikamentöser Unterstützung. Erfreulicherweise hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) §14a und Anlage IIa – „Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung“ geändert [12]. Eine Verordnung von Nikotinersatztherapie und Vareniclin zulasten der Krankenkassen ist jetzt möglich, wenn eine schwere Tabakabhängigkeit besteht und außerdem evidenzbasierte Programme zur Tabakentwöhnung genutzt werden. Zu den Programmen zählen auch Nichtraucher-Apps. Die Kosten hierfür werden ebenfalls übernommen. Details siehe unter Durchführung.

Definition

  • Unter Tabakentwöhnung werden ärztliche bzw. therapeutische Methoden zur Unterstützung von Raucherinnen und Rauchern beim Rauchstopp subsumiert.

  • Im engeren Sinn umfasst die (ärztliche/therapeutische) Tabakentwöhnung evidenzbasierte Methoden und grenzt sich damit von einer Vielzahl nicht-evidenzbasierter Methoden ab.

Einordnung der Methode im Vergleich zu weiteren Methoden

  • Die Tabakentwöhnung ist eine der kosteneffektivsten medizinischen Maßnahmen, um qualitätsvolle Lebensjahre zu gewinnen.
  • Trotzdem gibt es in Deutschland im Gegensatz zu anderen entwickelten Ländern eine besonders geringe Anzahl von ambulanten und stationären tabakpräventiven Maßnahmen.
  • Ursache hierfür ist u.a. die erfolgreiche Beeinflussung der Politik durch die Tabakindustrie, wie das DKFZ wiederholt dokumentiert.

Indikationen

  • Da bereits intermittierender oder niedriger dauerhafter Konsum mit einem gesundheitlichen Risiko behaftet ist, sollte jedem Raucher ein Rauchstopp empfohlen werden.
  • Besonders effektiv ist eine Vermittlung in evidenzbasierte Methoden der Tabakentwöhnung z.B. nach dem ABC Ansatz.

Kontraindikationen

  • keine

Aufklärung und spezielle Risiken

  • Anders als bei vielen medizinischen Interventionen reduziert die Rauchentwöhnung Risiken substanziell, ohne mit relevanten Nebenwirkungen verbunden zu sein.
  • Eine schriftliche Aufklärung ist daher keinesfalls notwendig.
  • Eine Erläuterung der positiven Wirkung und Spezifika der medikamentösen Therapie sollte erfolgen.
  • In der Öffentlichkeit werden allerdings regelmäßig Informationen verbreitet, die einer Tabakentwöhnung entgegenstehen, jedoch wissenschaftlich widerlegt sind. z.B. wurden die Vorteile der Tabakentwöhnung aufgrund einer möglichen Gewichtszunahme infrage gestellt.
  • Die Datenlage diesbezüglich ist eindeutig und unumstritten: Die Tabakentwöhnung hat eine Vielzahl von positiven Effekten, die weitestgehend unabhängig von der Entwicklung des Körpergewichtes sind.

Praxistipp
Tabakentwöhnung – durchführbar und effektiv

Die erfolgreiche Beendigung des Rauchens bis zum Alter von 44 Jahren führt zu 9 zusätzlichen Lebensjahren und zwischen 45 – 54 Jahren zu 6 zusätzlichen Lebensjahren [3]. Auch im höherem Alter lässt sich noch ein relevanter Einfluss auf die Mortalität und die Lebensqualität nachweisen. Bei Patienten mit Lungen-, kardiovaskulären- und Krebserkrankungen sowie einer Vielzahl weiterer chronischer Erkrankungen führt der Rauchstopp zu einer Verbesserung der Symptomatik und Prognose. Die Tabakentwöhnung ist die wichtigste therapeutische Einzelmaßnahme bei Patienten mit COPD und kardiovaskulären Erkrankungen und hierbei effektiver als z.B. die Therapie mit Statinen [4]. Weiter verbessert die Tabakentwöhnung die psychische sowie die somatische Lebensqualität und damit patientenorientierte Endpunkte.

Während lediglich 3–7% der Raucher ohne Unterstützung abstinent bleiben, werden die 1- Jahres Abstinenzraten mit professioneller, multimodaler Behandlung deutlich erhöht [4].

Personal, Material und Einstelltechnik

  • Ärztliches und nichtärztliches Personal kann die Tabakentwöhnung unterstützen:
    • Ärztin, Arzt, Therapeutin, Therapeut
    • medizinische Fachangestellte (MFA)
    • z.B. Psychologen, Sozialpädagogen im Rahmen von Gruppentherapien
    • Materialien:
      • Sprechzimmer
      • Informationsblätter
      • Selbsthilfeunterlagen/Literatur
      • Rezept für DiGA (digitale Gesundheitsanwendung)
      • Telefonhotline BZgA, Rauchfrei-Ticket BZgA
      • Unterlagen/Flyer für TE-Schulungen, Einzel- oder Gruppentherapien
      • ggf. Schulungsraum, Moderationswände, Flip-Chart, Laptop, Beamer für Schulungen

Durchführung

  • Nach dem G-BA Beschluss [12] aus dem August 2025 haben erstmalig Versicherte Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit.
  • Die schwere Tabakabhängigkeit kann über zwei Ansätze festgestellt werden:
    1. Über Selbsteinschätzung mithilfe des Fagerströmtests für Zigarettenabhängigkeit, wobei ein Wert von 6 erreicht werden muss.
    2. Bei relevanten Erkrankungen und fortbestehendem Tabakkonsum ist eine schwere Tabakabhängigkeit festzustellen. Der G-BA Beschluss formuliert: „wenn trotz bestehender Risikokonstellationen der Versicherten (zum Beispiel COPD/Asthma, kardiale oder kardiovaskuläre Erkrankungen, Schwangerschaft) eine Abstinenz nicht gelingt.“
  • Zusätzlich fordert der G-BA Beschluss, dass eine Verordnung nur „im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung“ möglich ist. Der Versicherte muss die Einschreibung oder Anmeldung zu einem Tabakentwöhnungsprogramm „glaubhaft“ machen. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage der Anmeldung.
  • Folgende evidenzbasierte Möglichkeiten führt der G-BA Beschluss auf:
    1. zertifizierte Tabakentwöhnungskurse. Diese sind allerdings restriktiv reglementiert und nur in wenigen Zentren verfügbar.
    2. „Informations- und Kommunikationstechnologiekurse (IKT)“. Insbesondere nennt der G-BA digitale Anwendungen wie die digitale Gesundheitsanwendung (DIGA).
  • Jede Form der Nikotinersatztherapie und Vareniclin können verschrieben werden. Auch eine Kombination aus transdermale Pflaster mit einer weiteren kurzwirksamen Darreichungsform kann verordnet werden. Dies ist sinnvoll, da die kombinierte Nikotinersatztherapie wirksamer ist als eine Darreichungsform allein. Eine Verordnung der Arzneimittel über 3 Monate hinaus ist möglich, wenn dies als zweckmäßig angesehen wird (§ 1f (7) AM-RL).

 

Ambulant
  • alle Raucherinnen und Raucher zu Rauchverhalten und Aufhörmotivation befragen
  • Empfehlung zum Rauchstopp durch alle im Gesundheitswesen Beschäftigte (Ärztinnen, Ärzte, Therapeutinnen, Therapeuten, Pflegekräfte, MFA)
  • Dabei Unterstützung vermitteln:
    • Es kann z.B. im Sinne eines Stepped Care-Ansatzes Unterstützung in unterschiedlicher Intensität angeboten werden.
    • Beispiele für niederschwellige Unterstützungsangebote:
      • ärztliche Minimalintervention über 3–5 min,
      • Abgabe von entsprechenden Informationsblättern, Selbsthilfeunterlagen oder -literatur,
      • Verweis auf die Entwöhnungshotline der BZgA oder leitlinienbasierte Online-Entwöhnungen
      • Rezeptierung einer digitalen Gesundheitsanwendung zur Tabakentwöhnung (DiGA)
      • Weitergabe von Unterlagen/Flyern eines lokalen oder regionalen Entwöhnungszentrums bzw. das Melden der Kontaktdaten der Raucherin/des Rauchers bei einem solchen Zentrum nach entsprechender Zustimmung
      • Vermittlung in das kostenfreie Rauchfrei Ticket der BZgA
    • Beispiele für ressourcenintensivere Unterstützung:
      • Schulungen zur Tabakentwöhnung, analog z.B. DMP-Schulungen
      • Goldstandard einer Einzeltherapie oder einer Gruppentherapie
  • In der Regel werden im ambulanten Setting stationär begonnene Entwöhnungsmaßnahmen weitergeführt

Merke

Die pharmakologische Begleitung mit der kombinierten Nikotinersatztherapie oder Vareniclin verdoppelt die Erfolgsraten unabhängig von der weiteren Unterstützung.

E Zigaretten werden von nationalen und internationalen Fachgesellschaften sowie der WHO nicht empfohlen.

Stationär
  • In Deutschland konsumieren etwa 30% der stationär behandelten Patienten Tabak [5].
  • Die Wirksamkeit einer stationär begonnenen Tabakentwöhnung ist durch eine Cochrane Metaanalyse gut belegt [6].
  • Medikamentöse Unterstützung und Nachbetreuung bzw. ambulante Anbindung sind sinnvoll [6].
  • Einbindung von ausgebildetem nicht-ärztlichen Personal zur Tabakentwöhnung ist durch Metaanalysen abgesichert und international etabliert [7].

 

OPS 9–501 Tabakentwöhnung
  • Eine professionelle stationär durchgeführte Tabakentwöhnung bedeutet für die Krankenhäuser einen erheblichen Aufwand.
  • Derzeit besteht keine Möglichkeit der Vergütung, da Aufwand nicht im GDRG-System abgebildet werden kann.
  • Erstmalig erfolgten 2009 Gespräche zur Etablierung eines OPS „Tabakentwöhnung“ [8].
    • Zentraler Punkt: Beginn der Tabakentwöhnung im Krankenhaus, anschließende Weitervermittlung in effektive und evidenzbasierte ambulante Strukturen
    • Evtl. Vergütung über Qualitätsverträge.

Mögliche Komplikationen

  • Raucher sind überdurchschnittlich häufig depressiv und leiden unter tabakassoziierten Erkrankungen.
  • Aus Metaanalysen ist bekannt, dass Angst, Depressionen und Stress nach Tabakentwöhnung seltener auftreten.
  • Aufgrund der psychischen und körperlichen Komorbidität können jedoch auch während der Entwöhnung Ereignisse auftreten.
  • Dies ist aufgrund der ausgeprägten und exzellent dokumentierten Schädlichkeit des fortgesetzten Tabakkonsums kein Grund, eine Tabakentwöhnung (mit oder ohne pharmakologischer Begleitung) nicht durchzuführen.
  • Zur Effektivität und Dosierung siehe die S3 Leitlinie Tabak [4].

 

Nikotinersatztherapie
  • Alle Nikotinersatztherapeutika weisen eine gute Verträglichkeit bei einzelnen produktspezifischen Nebenwirkungen auf
    • Pflaster: Hautirritationen, Pflasterallergien;
    • Kaugummi und Tablette: Reizungen der Mundschleimhaut, Zunge, Rachen, Speiseröhre und Magen in Form von Brennen, Schmerzen, und Schluckauf
    • Inhaler: Reizungen der Atemwege
  • Auch Untersuchungen mit langer Nachbeobachtung haben keinerlei Sicherheitsbedenken gezeigt.

 

Vareniclin (Champix)
  • Vareniclin ist die wirksamste Substanz in der Rauchentwöhnung.
  • Nebenwirkungen: Schwindel, Übelkeit, lebhafte Träume, Kopfschmerzen, Erbrechen, Schlaflosigkeit und Flatulenz
  • In den publizierten randomisierten Studien wie auch in hochwertigen Registerstudien wurden keine Hinweise auf kardiovaskuläre Nebenwirkungen oder Suizidalität gewonnen.
  • Auch bei psychiatrischen Patienten ist die Substanz sicher.

 

Cytisin
  • Cytisin ist in Goldregen enthalten.
  • Die Substanz ist seit 2021 zugelassen und wirksam, wenn auch geringer wirksam als Vareniclin.
  • Nebenwirkungen sind Gewichtszunahme, Schwindel, Mundtrockenheit und Durchfall.

 

Bupropion (Zyban)
  • Während einer Behandlung mit Bupropion treten v.a. Nebenwirkungen wie Schlafstörungen, Übelkeit und Mundtrockenheit auf.
  • Das Risiko für epileptische Anfälle ist erhöht.
  • Vor Beginn einer Behandlung mit Bupropion sollten Risiken für ein epileptisches Ereignis, psychische Erkrankungen wie eine bipolare Störung, ein erhöhtes Risiko für eine Suizidalität sowie eine schwere Leberzirrhose ausgeschlossen sein.
  • Die gleichzeitige Gabe von MAO-Hemmern ist kontraindiziert.

 

E-Zigarette
  • Anders als für die dargelegten pharmakologischen Therapien, gibt es zur E-Zigarette kaum aussagekräftige und kontrollierte Studien.
  • Insbesondere die Langzeitfolgen bei dem häufig beobachteten fortgeführten E-Zigaretten-Konsum sind unbekannt [9].
  • In der nationalen Versorgungsleitlinie COPD wie in der S3 Leitlinie Tabak ist die E-Zigarette keine Option für einen Entwöhnungsversuch [4].
  • Falls der Einsatz der E-Zigarette erwogen wird, dann laut NVL COPD nur unter folgenden Voraussetzungen:
    • Bei dokumentiertem Versagen oder Ablehnung anderer evidenzbasierter Maßnahmen,
    • nach Aufklärung über bekannte Risiken,
    • bei gleichzeitiger Beendigung des Tabakkonsums und
    • bei kontinuierlichem, ärztlichem Monitoring und Begleitung.

Dokumentation

  • Der Rauchstatus soll als sog. „Vitalparameter“ bei jedem Patienten erfasst werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass dem Patienten eine Tabakentwöhnung angeboten wird und erhöht damit die Entwöhnungsrate substanziell [4].
  • Der Tabakrauch ist im Gegensatz zum Nikotin für eine Vielzahl von Erkrankungen verantwortlich zu machen. Das im Tabakrauch enthaltene Nikotin hingegen verursacht eine Abhängigkeit, die medikamentös z.B. mit Nikotinersatztherapie erfolgreich und sicher behandelt wird. Der noch oft gebrauchte Begriff „Nikotinabusus“ leitet daher fehl. Dieser Begriff sollte nicht verwendet und durch den inhaltlich korrekten und international gebräuchlichen Begriff Tabakkonsum oder Tabakrauchen ersetzt werden.

Ergebnisse

  • Spontane Aufhörversuche ohne Vorbereitung und Unterstützung haben eine geringe langfristige Erfolgsquote von 3–7%.
  • Einzelmaßnahmen wie digitale Entwöhnungsmethoden, Medikamente, verhaltenstherapeutische Unterstützung können die Erfolgsquote auf ca. 15–20% erhöhen.
  • Goldstandard ist eine Kombination aus Verhaltenstherapie und medikamentöser Unterstützung. Hier werden langfristige Erfolgsquoten zwischen 30 und 45% erzielt.
  • Die genannten Maßnahmen zur Tabakentwöhnung sparen durch den gesundheitlichen Benefit des Rauchstopps (u.a. Verhinderung von Erkrankungen, Vermeidung von Krankheitsprogression, Reduktion der ambulanten und stationären Behandlungskosten, Reduktion von AU-Tagen, Reduktion krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit) sowohl den Krankenkassen als auch der Gesellschaft langfristig enorme Kosten ein.

Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen

Besonderheiten bei Schwangeren
  • Schwangere und auch der Fötus sind bei Tabakrauchexposition besonders vulnerabel.
  • Tabakentwöhnung ist in der Schwangerschaft besonders wichtig
  • Unterstützungsangebote zur Tabakentwöhnung mit Berücksichtigung:
    • eingeschränkte Mobilität
    • Scham und Angst vor Stigmatisierung
  • psychosoziale Beratung, psychotherapeutische und psychologische Unterstützung erhöhen die Chance auf einen Rauchstopp.
  • Gruppenprogramme mit Risikobezug (z.B. niedriges Einkommen, Drogenkonsum, Diabetes)
  • digitale Entwöhnungsangebote
  • Beratung zu Gewichtskontrolle und Stimmungsschwankungen
  • In Einzelfällen kann eine medikamentöse Unterstützung mit oralen Nikotinersatzpräparaten erforderlich sein [4].

 

Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen
  • niederschwellige Angebote haben kurzfristig positive Einflüsse auf Tabakkarenz
    • sog. „school-based interventions“
    • Kurzberatungen,
    • Selbsthilfeunterlagen,
    • Fertigkeitsvermittlungen,
    • wiederholte ärztliche Kurzinterventionen
  • digitale Angebote
    • qualitätsgeprüfte Computer-, Internet- und Smartphone-gestützte Programme
  • größte Evidenz für langfristige Effekte liegt für eine Kombination aus
    • altersgerechter Psychoedukation,
    • Motivationssteigerung (Motivational Enhancement, Selbstwirksamkeit)
    • verhaltenstherapeutischen Interventionen im Gruppenformat [4]

 

Besonderheiten bei alten Patienten
  • Ein Rauchstopp führt auch jenseits des 65. Lebensjahres zu einer verlängerten Lebenserwartung und einer symptomatischen Besserung.
  • Es ist daher nie zu spät, mit dem Rauchen aufzuhören.
  • Verschiedene Studien zeigen, dass die langfristigen Abstinenzraten bei Älteren mit denen Jüngerer vergleichbar oder möglicherweise sogar höher sind [4].
  • Bei älteren Personen sind die gleichen Tabakentwöhnungsverfahren und -interventionen wie in der Allgemeinpopulation wirksam und empfohlen.

 

Besonderheiten bei weiteren Personengruppen

COPD

  • Bei der COPD bessert die Tabakentwöhnung Lungenfunktion, Symptomatik und Mortalität.
  • Zu diesem Thema gibt es u.a. eine Cochrane Metaanalyse von 2016, die aus 16 methodisch hochwertigen Studien schließt, dass eine multimodale Tabakentwöhnung bei Patientinnen und Patienten mit COPD die Wahrscheinlichkeit der Entwöhnung mindestens verdoppelt.
  • Aufgrund der bei noch rauchenden Patientinnen und Patienten mit COPD regelmäßig zu beobachtenden starken Tabakabhängigkeit ist eine Tabakentwöhnung mit psychosozialer sowie pharmakologischer Intervention etabliert [2], [4].

 

Kardiovaskuläre Erkrankungen

  • Eine Metaanalyse nennt eine Reduktion der Mortalität um 36% nach Rauchstopp.
  • Es gibt gute Untersuchungen, die zeigen, dass die Tabakentwöhnung mit Nikotinersatztherapie und Vareniclin bei kardiovaskulären Erkrankungen sicher und effektiv ist [4].
  • Eine Tabakentwöhnung ist bei koronarer Herzerkrankung effektiver als z.B. eine Statintherapie und wird in aktuellen Leitlinien empfohlen.

 

Lungenkarzinom

  • Das Lungenkarzinom stellt in Deutschland die führende Krebs-Todesursache dar. Ursache der Erkrankung ist in ca. 90% der Fälle die Inhalation von Tabakrauch. Etwa 40% der Patienten mit neu diagnostiziertem Lungenkarzinom rauchen.
  • Eine Vielzahl von Studien zeigen positive Effekte der Beendigung des Tabakkonsums bei Patienten mit Lungenkarzinom.
  • Im Einzelnen treten nach kurativer Resektion bei Beendigung des Tabakrauchens schwerere Komplikationen, Zweitkarzinome und Rezidive seltener auf [10].
  • Auch wird die Strahlenpneumonitis- und Infektionsrate unter Radiotherapie reduziert und das Überleben nach Chemoradiotherapie bei kleinzelligem Lungenkarzinom verbessert [10].
  • Nach Beendigung des Rauchens ist das Ansprechen auf Chemotherapie günstiger [10].
  • Da bei Patienten mit Lungenkarzinom häufig ein palliatives Therapiekonzept besteht, sind die Besserung der Lungenfunktion und der Lebensqualität sowie die Gewichtszunahme nach Beendigung des Tabakrauchens besonders wichtig [10].

 

Screening auf Lungenkarzinom

  • Metaanalysen haben den Stellenwert der Tabakentwöhnung in diesem Setting etabliert.
  • Das Lungenkarzinom-Screening ist ein „Teachable Moment“ und die Tabakentwöhnung wird erfolgreich in solche Programme integriert.
  • Der G-BA arbeitet mit Fachgesellschaften an der Umsetzung. Hierbei ist das opt-out Prinzip zentral. D.h. die Patienten müssen aktiv festhalten, wenn sie keine Tabakentwöhnung in Anspruch nehmen wollen.

 

Andere tabakassoziierte Erkrankungen

  • Weitere tabakassoziierte Erkrankungen, bei denen die Effektivität der Tabakentwöhnung in Metaanalysen abgesichert ist, sind
    • u.a. Diabetes mellitus,
    • Kopf-Hals-Tumoren
    • geplante Operationen [4].

 

Schwere Verläufe von COVID-19

  • Rauchen ist ein erheblicher Risikofaktor für einen schweren Verlauf der Coronavirus-Infektion [11].
  • Diese Befunde sind plausibel, denn auch bei anderen respiratorischen Infekten wie Pneumonie, Influenza oder Tuberkulose ist Rauchen ein wesentlicher Risikofaktor.
  • Auch von E-Zigaretten geht ein erhebliches Risiko aus. Die Diagnose einer COVID-19-Erkrankung wurde im National Survey der USA 5x häufiger bei E-Zigaretten-Konsum gestellt.

 

Sauerstofftherapie bei Rauchern ist gefährlich

  • Tod durch schwere Verbrennungen und Inhalationstrauma bei Sauerstofftherapie sind nicht ungewöhnlich.
  • Entsprechend sind eine Aufklärung und Dokumentation in Leitlinien gefordert.

Synonyme

  • Tabakentwöhnung, Raucherentwöhnung, Rauchentwöhnung

Keywords

  • Tabakentwöhnung, Raucherentwöhnung, Rauchentwöhnung, Rauchstopp, evidenzbasierte Methoden, Rauchen aufhören

Literatur

 

Quellenangaben
  • [1] Breitling LP, Rothenbacher D, Stegmaier C et al. Older smokers‘ motivation and attempts to quit smoking: epidemiological insight into the question of lifestyle versus addiction. Dtsch Arztebl Int 2009; 106: 451–455. DOI: 10.3238/arztebl.2009.0451
  • [2] Andreas S, Batra A, Behr J et al. Tabakentwöhnung bei COPD. Pneumologie 2014; 68: 237–258. DOI: 10.1055/s-0034-1365052
  • [3] Jha P, Ramasundarahettige C, Landsman V et al. 21st-century hazards of smoking and benefits of cessation in the United States. N Engl J Med 2013; 368: 341–350. DOI: 10.1056/nejmsa1211128
  • [4] Batra A, Kiefer F, Kopp I et al. S3-Leitlinie Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung. Version: 3.1. Stand: 01.01.2021, gültig bis: 31.12.2025 (in Überarbeitung). AWMF-Registernummer: 076–006. Zugriff am: 22.09.2025 unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/076-006
  • [5] Guertler D, Moehring A, Krause K et al. Proactive multipurpose health risk screening in health care settings: Methods, design, and reach. Int J Methods Psychiatr Res 2019; 28: e1760. DOI: 10.1002/mpr.1760
  • [6] Rigotti NA, Clair C, Munafò MR et al. Interventions for smoking cessation in hospitalised patients. Cochrane Database Syst Rev 2012; CD001837. DOI: 10.1002/14651858.CD001837.pub3
  • [7] van Eerd EA, van der Meer RM, van Schayck OC et al. Smoking cessation for people with chronic obstructive pulmonary disease. Cochrane Database Syst Rev 2016; CD010744. DOI: 10.1002/14651858.CD010744.pub2
  • [8] Andreas S, Jany B, Hering T et al. OPS „Tabakentwöhnung“ im DRG-System – eine lohnende Perspektive für Patienten und Klinik. Pneumologie 2018; 72: 103–105. DOI: 10.1055/s-0044-101117
  • [9] Pankow W, Andreas S, Rupp A et al. Smoking Cessation with E-Cigarettes? – Ad Hoc Statement of the German Respiratory Society (DGP). Pneumologie 2021; 75: 31–32. DOI: 10.1055/a-1323-6045
  • [10] Andreas S, Rittmeyer A, Hinterthaner M et al. Smoking cessation in lung cancer—achievable and effective. Dtsch Arztebl Int 2013; 110: 719. DOI: 10.3238/arztebl.2013.0719
  • [11] Raspe M, Bals R, Hering T et al. [COVID-19 and Smoking – A Position Paper by the DGP Taskforce for Smoking Cessation]. Pneumologie 2021; 75: 846–855. DOI: 10.1055/a-1503-1744
  • [12] Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Arzneimittel zur Tabakentwöhnung – § 14a und Anlage IIa der Arzneimittel-Richtlinie. 2025. Zugriff am: 22.09.2025 unter: https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/arzneimittel-zur-tabakentwoehnung/

 

Wichtige Internetadressen

eRef-Link: https://eref.thieme.de/referenz/referenz_4215